
Im Rahmen der Kreditversicherung sind Forderungen gegenüber inländischen Abnehmern nur auch dann versichert, wenn und soweit der Versicherungsnehmer den einfachen Eigentumsvorbehalt und seine Erweiterungsformen wirksam vereinbart hat. Soweit der Versicherungsnehmer die Erweiterungsformen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht eing...
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